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Aufwendiger, orientalisierender Bruchsteinbau mit Rundbogenfenstern, Pilastergliederung und Bruchsteinmauerwerk. Erbaut 1901. Innerhalb der ländlichen Synagogen Oberhessens ein ungewöhnlicher Bau, der von der städtischen Synagogenarchitektur des Historismus abhängt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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