Hintergasse 4
Hintergasse 4
Mauerrest bei Amthofstraße 1, Zustand November 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Reste Befestigungsanlage bei Hintergasse 4, Zustand November 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Wetteraukreis
Gedern
Wenings
  • Hintergasse 4
  • Hintergasse 6
  • Hintergasse 2
  • Amthofstraße 1
  • Am Sportfeld
Befestigungsanlage
Flur: 1
Flurstück: 118/1, 119/1, 121, 122/4, 122/5, 175

Wenings, die historisch bedeutendste Siedlung im Gemeindegebiet von Gedern, erhielt im Jahr 1336 das Stadtrecht. Damit war auch das Recht zur Errichtung einer Befestigungsanlage verbunden. Diese Befestigung, die die Stadt im Mittelalter komplett umgab, bestand aus einem langen Mauerring und Wehrtürmen, war von einem nassen Graben umgeben und besaß drei Eingänge in die Stadt, das Obertor im Südosten, das Untertor im Westen und das Herrgottstor im Norden.

Die nordwestliche Ecke der mittelalterlichen Stadtbefestigung ist im gesamten Verlauf zwischen dem Untertor und dem Eckturm der nordwestlichen Ecke im aufgehenden Bruchsteinmauerwerk erhalten. Am Turm befinden sich Schlitzscharten. An die Stadtmauer sind innenliegend Gebäude der Hintergasse angebaut.

Im Nordosten (Amthofstraße 1) ist ein weiteres Stück der Stadtmauer erhalten. Die Mauer aus Bruchstein hat eine Stärke von ca. 125 cm und verfügt über einen Wehrgang am oberen Abschluss, der von einer ca. 60 cm starken Brüstungsmauer gesichert ist. Eine nachträglich (vermutl. im 18. Jh.) an den Mauerzug angesetzte Fachwerkscheune wurde 2020 durch Brand zerstört.

Die erhaltenen Teile der Stadtbefestigung von Wenings sind als Zeugnisse der einstigen Bedeutung des Ortes und als Dokumente für das Erscheinungsbild der Stadt im Mittelalter Kulturdenkmal aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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