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Ehemalige Synagoge, erbaut 1875. Einschiffiges Basaltbruchsteingebäude mit Sandsteingliederung und Sandsteinfenstereinfassungen sowie einem Zinnenfries an dem Trauf- und Giebelabschluß. In den anschließenden Gebäuden befand sich die Schule, das Lehrerhaus und das Bad. Kulturdenkmal wegen seiner religionsgeschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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