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Traufständiger, zweigeschossiger Fachwerkwohnbau am Eingang zum Ysenburger Hof in rahmender Funktion mit dem Portal der Kirche. Dreizoniger Bau, im Untergeschoß teilweise erneuert. Entstanden in der Mitte des 18. Jhs.; Gefüge im großen Ganzen erhalten. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung am Eingang zum Burgbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |