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Hakenförmige Hofreite mit stark verändertem Scheunen- und Wirtschaftsteil, das Wohnhaus asbestzementverkleidet; jedoch ist an Hand der Fensteröffnungen auf die ursprüngliche Fachwerkteilung in barockem Zierfachwerk zu schließen. Steiles Satteldach. In Traufstellung zur Hintergasse, wahrscheinlich 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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