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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus, direkt an die Stadtmauer angebaut; verkleidet, Geschoßüberstände zwischen Erdgeschoß und 1. Obergeschoß. Die Fensterteilung läßt eine Erhaltung des ursprünglichen Fachwerkverbandes erwarten. Der Bau des 18. Jhs. ist Kulturdenkmal wegen seiner stadtbaugeschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |