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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in städtebaulich exponierter Lage gegenüber der Kirche, nachdem ein dazwischenstehender Bau beseitigt wurde. Reiches Zierfachwerk ans der 1. Hälfte des 18. Jhs. mit Andreaskreuzen und Rauten in den Brüstungen, starker Wilde Mann-Form mit Fußgegenstreben; im Erdgeschoß Fachwerk teilweise erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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