Glauberg
Grundriss der Befestigungsanlage Glauberg mit Beschriftung (Foto: Keltenwelt am Glauberg)
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Wetteraukreis
Glauburg
Glauberg
  • Glauberg
  • Am Pfaffen Georgen Wingerten
Befestigungsanlage Glauberg
Flur: 5, 7
Flurstück: 53/2, 1

Vorgeschichtliche Festungsanlage auf dem 276 Meter ü. NN hohen Basaltrücken südöstlich des Dorfes. Ausgedehnte Anlage mit ca. acht Hektar Bergplateau mit freigelegten Ringwällen, Anschlusswällen (Annexwälle umfassen weitere 12 Hektar) und Vorwerken. Besiedlung seit dem Neolithikum bis zum Hochmittelalter. Die Anlage dabei mehrmals erneuert und erweitert. Als keltischer „Fürstensitz“ mit seinen frühlatènezeitlichen Grabfunden einer der bedeutendsten archäologischen Fundplätze des Landes Hessen. Weitere bedeutende und großflächige Besiedlungen des Tafelberges zur Zeit der neolithischen Michelsberger Kultur, der spätbronzezeitlichen Urnenfelderkultur und im 4. und 5. Jahrhundert n.Chr. unter einem alemannischen Kleinkönig.

Zuletzt Errichtung einer Ganerbenburg im 12. und 13. Jahrhundert, die kurz vor ihrer Aufgabe Mitte des 13. Jahrhunderts zur Stadt ausgebaut wurde (Stadtgründungsversuch). Erhalten sind Reste eines Palasgebäudes, mehrere Tore (u.a. Enzheimer Pforte, Glauberger Pforte), mehrerer Gebäudegrundrisse, Zisterne und Keller. Die Anlage wurde kurz nach 1255/56 zerstört (Brandhorizont). Zudem sind die Reste der das Plateau umspannenden Stadtmauer erhalten, die auf älteren, z.T. vorgeschichtlichen Befestigungen errichtet wurde. Die Anlage liefert Funde aus fast allen in Hessen vorkommenden Kulturen.

2011 Eröffnung der Keltenwelt am Glauberg bestehend aus Museum, Archäologischem Park und Forschungszentrum als zweitem Standort des Archäologischen Landesmuseums Hessen der hessenARCHÄOLOGIE im Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Die archäologische Zone des Glaubergs ist ein überregional bedeutendes Kulturdenkmal aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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