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Der Ortskern von Glauberg bietet noch ein ziemlich geschlossenes Bild eines von Wetterauer Hakenhofreiten des 18. Jhs. gebildeten oberhessischen Dorfes. Der Wechsel zwischen giebelständigen Wohnhäusern und traufständigen Wirtschaftsgebäuden einerseits und zwischen Verputz, Verschieferung und freiliegendem Fachwerk andererseits macht den Reiz des Ortsbildes aus.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |