Glauberger Mühle, Heegheimer Straße 17 (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Glauberger Mühle, Heegheimer Straße 17
Glauberger Mühle, Ansicht von Süden, Zustand September 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Glauberger Mühle, Ansicht von Nordwesten, Zustand September 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Glauberger Mühle, Wehr und Mühlgraben, Zustand September 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Glauberger Mühle, Zustand vor der Sanierung 1994-1996
Glauberger Mühle, Zustand vor der Sanierung 1994-1996
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Wetteraukreis
Glauburg
Glauberg
  • Heegheimer Straße 17
  • Mühlbach
Glauberger Mühle
Flur: 2, 12
Flurstück: 4/1, 4/2, 5, 226

Westlich des Dorfes Glauberg liegt an der Nidder ein gut erhaltener Mühlenhof. Eine Mühle ist in Glauberg seit dem Spätmittelalter nachzuweisen. Sie lag wahrscheinlich im Bereich der Ortslage in der Mühlgasse. Der Neubau der Mühle am heutigen Standort ist für 1678 bezeugt. Zu dieser Zeit wurde auch der Mühlgraben angelegt. Im Laufe der Zeit erfuhr die Mühle mehrere Veränderungen. Letzter Umbau und umfassende Sanierung von 1994 bis 1996.

Mühlengebäude mit Bruchsteinerdgeschoss und Fachwerkobergeschoss sowie Stall- und Nebengebäude. Diese vermitteln ein geschlossenes Bild. Wichtig für den Zeugniswert sind zudem die erhaltenen Einfriedungsmauern in Bruchstein und die Hofpflasterung mit Basaltsteinen. Das Stahltor stammt aus dem 19. Jahrhundert. Von der Mühlentechnik ist an der Mühle das zahnradgesteuerte Wehr erhalten, am Abschlag der Nidder sind noch Reste des Wehrs mit Bodenschwelle und Widerlagern vorhanden.

Als wesentliches Versorgungsinstitut der Gemeinde ist die Mühle Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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