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Gut erhaltene, geschlossene Hakenhofanlage des späten 18. Jhs. Wohnhaus giebelständig, verschiefert mit Krüppelwalm, ausgewogene Proportionen; gutes Fachwerk zu erwarten. Die alten, spätbarocken Sandsteinpfosten des Tores erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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