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Giebelständiges Fachwerkbauernhaus in frühen Formen, im Kern um 1700, mit profilierten Schwellen und geschnitzten Eckpfosten. Die Braugasse führt direkt auf das Haus zu und findet hier ihren Abschluss, daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen und außerdem aufgrund der reichen Schnitzereien von künstlerischer Bedeutung. Das kleine Stall-/Scheunengebäude Wallgasse 7 ist als Teil des Gebäudeensembles ebenfalls Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |