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Hakenförmige Hofreite, direkt an die Wehrkirchhofmauer angelehnt. Die Scheune, großenteils in modernen Ziegeln erneuert, frühes 20. Jh. Das Wohnhaus in barockem Fachwerk um 1750 mit z. T. erneuerten Streben an der Giebelseite und im EG. An der Traufseite gutes Wilde Mann-Fachwerk, zweizonig; im hinteren Bereich offenbar angebaut. Die Giebelseite mit schön profiliertem, umlaufenden, Karnies; sie bildet eine wichtige Ergänzung zum Prospekt des Kirchhofeinganges. Kulturdenkmal wegen ihrer Bedeutung für das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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