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Großer Hof auf unregelmäßigem Grundriß. Zur Straße geschlossen durch massives Bruchsteinstallgebäude mit schönem barocken Fachwerkgiebel. Das Wohnhaus selbst groß dimensioniert, breit gelagert, um 1800; ganz flache Profilierung in der verschalten Balkenlage. Ansonsten regelmäßiges, geometrisierendes Fachwerk mit sehr kleinen Gefachen. Der Bau hat eine wichtige Funktion im Straßenbild am Knick der Vordergasse, deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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