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Wohnhaus als Rest einer Hofreite mit wichtiger Funktion im Straßenbild. Das Wohnhaus in gedrungenen Proportionen mit übersetzten Geschossen; auch im Giebel zweifache Übersetzung. Verschindelt, jedoch mit z. T. ungestörten Fensteröffnungen. Einläufige Freitreppe. Unter den Schindeln gutes Zierfachwerk der 1. Hälfte des 18. Jhs. zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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