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Geschlossene Hofreite auf unregelmäßigem Grundriß; im hinteren Bereich, zum Ortsrand hin, die Scheune durch Neubauten ersetzt. Das Wohnhaus giebelständig zur Straße, total holzverschindelt, jedoch mit Geschoßübersetzungen und alten, ursprünglichen Fensteröffnungen. Um 1750 in gutem Zierfachwerk. Als Besonderheit weist der Bau ein quergestelltes, kleines Gebäude parallel zur Straße mit hohem Bruchsteinsockel und Fachwerkdrempelgeschoß auf. Stall- oder Lagergebäude um 1800. Von wichtiger Bedeutung für das Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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