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Badehaus der Buderus Eisenwerke von 1912. Es war bis 1952 in Betrieb und auch für die Einwohner Hirzenhain gegen Entgelt nutzbar.
Kapellenartiges Gebäude mit dem Giebel zur Durchgangsstraße, künstlerisch bedeutende historisierende Formen mit Jugendstilanklängen, ausgefallener Bauornamentik. Aufwendiges Portal, vorkragende Vorhalle.
Der Bau ist ein herausragendes Beispiel für die Entwicklung der Arbeitshygiene.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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