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Wohnhaus in Basaltbruchstein mit Sandsteineckquadern sowie durchgehenden Hausteinlisenen. Das OG z. T. in Ziegel, z. T. in konstruktiven Fachwerk des frühen 20. Jhs. Die an ortsübliche Bauweisen gebundene Jugendstilarchitektur ist von Darmstädter Strömungen beeinflußt. Entstanden um 1914. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen und künstlerischen Bedeutung im Gegenüber zum Chor der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |