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Zwei Vorratskeller an der Aufmündung der Hauptstraße auf die Streithainer Straße. Einfache, durch Eingraben bzw. Aufschütten gewonnene Anlagen mit Sandsteingewände im Zugang. Entstanden im 1. Drittel des 19.Jhs. Typische, früher weit verbreitete Form der Vorratshaltung; von den einst unzähligen Kellern heute nur noch wenige erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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