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Wetteraukreis
Hirzenhain
Merkenfritz
  • Mühlenweg 10
Henkelsmühle
Flur: 1
Flurstück: 168/1

Bereits um 1280 wird eine erste Mühle urkundlich erwähnt. 1643 wurde sie zumindest teilweise zerstört und 1680 wieder aufgebaut. Um 1900 wurde die Mühle landwirtschaftlich und als Wagnerei betrieben. Die Wasserkraft wurde zum Antrieb der Sägewerkes genutzt. Um 1950 wurden die Gebäude zu einem Erholungsheim für Jugendliche umgebaut und ab 1970 als Gastronomie genutzt.Traufständiger, verputzter Fachwerkbau, zweigeschossig mit zentralem Zwerchhaus. Volumen und Proportionen des Wohnhauses gehen zusammen mit der Überlieferung, die 1680 als Baudatum angibt. Unter Putz gutes barockes Zierfachwerk zu erwarten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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