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Spätbarockes Fachwerkwohnhaus als Teil einer großen, unregelmäßigen Hofanlage an einer wichtigen Gabelung der Webergasse/Lindenstraße. Regelmäßiges konstruktives Fachwerk in symmetrischer Anordnung, im Giebel Krüppelwalmschopf mit profiliertem Brett und ursprünglicher Taubenausflugsöffnung. Der Bau wirkt sehr stark in den Straßenraum hinein und bildet an dieser Stelle einen Blickpunkt im Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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