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Langgestreckter Hof eines Sondertyps in linearer Ausrichtung mit Fachwerkwohnhaus. Daran anschließend Scheune und Stallungen, teilweise massiv. Das Wohnhaus in schlichtem Fachwerk der Zeit um 1800, vorwiegend in originaler Bausubstanz erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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