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Schlichter Einhaushof aus dem Beginn des 18. Jhs. mit Wohnhaus, daran anschließender Scheune und Stallung mit massivem Sockelgeschoß; alte Langschindelverkleidung. Die Anlage ist ungestört und repräsentiert den aus dem hohen Vogelsberg herüberwirkenden Hoftyp des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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