Evangelische Pfarrkirche, Ansicht von Südwesten
Evangelische Pfarrkirch, Innenraum nach Westen
Evangelische Pfarrkirch, Innenraum nach Osten
Evangelische Pfarrkirche, Ansicht von Südwesten, Zustand März 2024 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Evangelische Pfarrkirche, Gefallendenkmal 1870/71, Zustand März 2024 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Evangelische Pfarrkirche, Gefallendenkmal Erster Weltkrieg, Zustand März 2024 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Evangelische Pfarrkirche, Gefallendenkmal Zweiter Weltkrieg, Zustand März 2024 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Wetteraukreis
Limeshain
Hainchen
  • Hanauer Straße 2
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 175/6

Der Vorgängerbau der heutigen Kirche war im 18. Jahrhundert so baufällig, dass die Gottesdienste in einem Privathaus abgehalten wurden. 1761 Abbruch der alten Kirche und Baubeginn der Saalkirche. Fertigstellung 1765.

Einfacher, für die Wetterau typischer Saalbau mit dreiseitigem Schluss. Im Westen Haubendachreiter über dem Giebel. In der Ostwand eine Säule mit einem Wappen von 1616 integriert. Ausstattung aus der Bauzeit. Die Dreymann-Orgel wurde ursprünglich 1834 für die katholische Kirche in Eltville erbaut. 1870 wurde sie repariert und in Hainchen eingebaut.

Auf dem Kirchhof ein Ensemble von drei Gefallenendenkmalen. Ein Steinfindling mit Gedenkplatte für die Gefallenen von 1870/71, errichtet 1903. Eine Sandsteinstele mit bekrönendem Deutschen Kreuz für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges drei Metallplatten in den erhöhten Teil der Bruchsteinmauer integriert. Mittig das Relief einer knieend Trauernden, beidseitig davon Platten mit den Namen der Gefallenen, darüber die Metallinschrift "VERGESST UNS NICHT": Beidseitig Metallschalen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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