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Kleines eingeschossiges Wohnhaus einer Landarbeiterhofreite. Gut erhaltenes, starkes Eichenfachwerk aus der Zeit um 1750 mit regelmäßigen Figurationen und ornamental ausgebildetem Giebel. Der Bau im hinteren Teil massiv mit Zwerchhaus bzw. Ladeluke. Das Häuschen liegt direkt gegenüber der Westfassade der Kirche und ist wegen seiner sozialgeschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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