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Fachwerkwohnhaus giebelständig zur Straße, stark in den Blickpunkt gerückt, mit sehr reicher, außergewöhnlicher Fachwerkfiguration. Im Giebeldreieck merkwürdige, massive Holzplatte mit beschlagwerkähnlichem Ornament. Der Bau ist in das letzte Viertel des 17. Jhs. zu datieren und ist wegen seiner außergewöhnlichen Bauornamentik und seiner Lage im Ortsbild Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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