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Fachwerkhaus an einer für das Ortsbild wichtigen Straßengabelung. Die Wirtschaftsgebäude nicht mehr vorhanden. Das Haus steht einzeln in einem Knie der Straßengabelung. Die Giebelseite verputzt, an den beiden Traufseiten gut erhaltenes Fachwerk aus dem 1. Drittel des 17. Jhs. mit klaren Wilde Mann-Formen mit Gegenstreben sowie verschalter Balkenlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |