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U-förmige Hofreite des 18./19. Jhs. in einem Straßenknick unmittelbar hinter dem Chor der Kirche in ortsbildlich wichtiger Lage. Die Giebelseite holzverschindelt. Das Wohnhaus 18. Jh., die Wirtschafts- und Stallgebäude 19. und 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |