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Kleines, von der Straße zurückgesetztes Wohnhaus in ursprünglichem Erhaltungszustand mit Bruchsteinsockel, ursprünglicher Freitreppe; Fachwerk mit Kopf- und Gegenstreben, 2. Hälfte 18. Jh. Typologisch interessanter Bau mit durchgehend verschalten Balkenköpfen an der Giebelseite, an der Traufseite halbe Wilde Mann-Formen und durchlaufendes Karnies.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |