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Ehemalige Hofreite, 2. Hälfte 18. Jh. Stall- und Scheunengebäude abgebrochen, erhaltenes Wohnhaus giebelständig zur Straße als Auftakt einer reizvollen Häuserfolge, die sich zur Kirche hin entwickelt. Zwei Seiten verputzt, jedoch Fensterteilung sowie die zweiläufige Freitreppe gut erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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