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Am Ausgang des historischen Ortsteiles gelegen. Das Wohnhaus weit in den Straßenraum hineinwirkend, wenn man von der Kirche her den Ort verläßt. Einfaches, konstruktives Fachwerk um 1820, Giebelseite verschindelt, Traufseite wohl ursprünglich auch verputzt oder verschindelt. Die ursprüngliche Eingangssituation mit den Biedermeiersandsteinpfosten erhalten. Kulturdenkmal wegen seiner geschichtlichen Bedeutung als Pfarrhaus und wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als wichtiger Blickpunkt am Ortsausgang. Die ehemals im rechten Winkel dazu stehende Pfarrscheuer aus dem 17. Jahrhundert abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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