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Der Ort repräsentiert auf eindrucksvolle Weise das typische oberhessische Straßendorf. Entlang der von West nach Ost verlaufenden Straße reihen sich Hof an Hof Anlagen des Wetterauer Hakenhoftyps in hervorragenden Ausprägungen und Varianten. Das Straßenbild wird beherrscht von barocken Höfen einer begüterten Bauernschicht vor allem aus der Zeit zwischen 1700 und 1750. Daneben existiert eine Fülle von Kleinbauernhöfen des 18. und 19. Jhs. von exemplarischer wissenschaftlicher und sozialgeschichtlicher Bedeutung. Schließlich fallen im Straßenbild die großformatigen Hofreiten und Wohnhäuser des frühen 19. Jhs. auf, die eine Folge der intensiveren Bodennutzung sind. Anhand des alten Katasterplanes von 1832 ist ablesbar, daß die Bausubstanz und Struktur des Ortes in den letzten 150 Jahren nur relativ wenig Veränderungen erfahren haben.
In der Erbsengasse, an der südlichen Grenze der Gesamtanlage, stand eine kleine Synagoge unbekannten Baujahres, die beim Novemberpogrom 1938 zerstört wurde.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |