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Kleinbauernhofreite mit erhaltener Hofsituation. Im Hintergrund Doppelscheune, die zur einen Hälfte zum nächsten Grundstück gehört und kleine Stallgebäude. Ganz verkleidet, die Fensterteilung und Kubatur des Hauses lassen jedoch auf einen baugeschichtlich interessanten Landarbeiterhof des späten 18. Jhs. schließen. Außerdem besitzt der Bau eine prägende Funktion innerhalb des Straßenbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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