Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ehemalige Hakenhofreite, der hintere Teil durch Neubauten aufgelöst. Zur Straße aber ursprüngliches Fachwerkwohnhaus holzverschindelt erhalten mit alter Fensterteilung und interessantem Bruchsteinsockel mit Segmentbogenöffnung, wohl Mitte des 18. Jhs. Unter den Holzschindeln ist Schmuckfachwerk des 18. Jhs. zu erwarten. Innerhalb des Straßenbildes stellt der Bau einen wichtigen städtebaulichen Akzent unmittelbar hinter dem Rathaus dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |