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Großer komplett erhaltener Hof um 1800 mit spätbarockem Portal. Große Bruchsteinscheune mit Segmentbogentor, um 1800. Das Wohnhaus im Giebel kunststoffverkleidet, an der Traufseite freiliegend mit alter Freitreppe und Vordach. Regelmäßiges Fachwerk, frühes 19. Jh., verschalte Balkenköpfe. Der hintere Bereich älter mit Wilde Mann-Form. Wohnhaus und Scheune sind Kulturdenkmal wegen der Geschlossenheit der Anlage und ihrer baukünstlerischen Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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