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Große U-förmige Hofanlage, zur Straße durch Toranlage abgeschlossen. Stall- und Scheunengebäude vom Ende des 18. Jhs. in ursprünglichem Zustand erhalten. Wohnhaus ebenfalls spätes 18. Jh., Giebelseite im 19. Jh. großenteils erneuert. Funktionales, regelmäßig parallel laufendes Fachwerk. Die Anlage bildet in ihrer Geschlossenheit und durch ihr Volumen einen starken Akzent im Straßenbild. Kulturdenkmal wegen der wissenschaftlichen Bedeutung für die Topologie der Hofreite und aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |