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Wohnhaus eines ehemaligen Hofes, aus der Achse zur Straße gedreht, zweigeschossig in ortsbildlich wichtiger Funktion. Steifes, parallel ausgerichtetes Fachwerk, im Türsturz datiert 1808. Im Giebel spätbarocke Anklänge mit umlaufendem Karnies. Einläufige Freitreppe, ursprüngliche Türsituation und altes Vordach erhalten. Wegen der Bedeutung im Ortsbild und der wissenschaftlich interessanten Fachwerkdetails Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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