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Kleines, guterhaltenes Landarbeiterhaus mit einläufiger Freitreppe, in konstruktivem Fachwerk. Erbaut um 1790. Über dem Eingang Zwerchhaus, im 19. Jh. aufgesetzt. Heute selten gewordener Bautyp.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |