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Fachwerkwohnhaus als Teil einer Hofreite, die Wirtschafts- und Scheunengebäude stark verändert. Das Wohnhaus bedeutend, Fachwerk aus der Zeit um 1700 mit mehrfach auftretenden genasten, s-förmigen Fuß- und Kopfstreben. Verschalte Geschoßvorsprünge, regelmäßige Anordnung der Fenster. Der Bau bildet zusammen mit dem gegenüberliegenden Haus Nr. 29 einen Schwerpunkt im Ortsbild an einer Straßeneinmündung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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