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Großes platzbeherrschendes Eckhaus mit Krüppelwalm in Traufstellung zur Straße. Ursprüngliche Eingangssituation mit umlaufendem Karnies erhalten. Seltene, untypische Anlage, vom Schema der oberhessischen Hofreite abweichend. In die Gasse hinein Anbau des frühen 19. Jhs., verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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