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Ähnlich dem benachbarten Hof in fast gleicher Stellung, etwas kleiner dimensioniert. Scheunen- und Stallgebäude teilweise modern verändert, nur von städtebaulicher Bedeutung. Das Wohnhaus in reichem Fachwerk aus dem 1. Drittel des 18. Jhs. mit symmetrischer Anlage, Wilde Mann-Form, Rhombenfüllungen, Andreaskreuz und Rauten. Der Bau bildet gemeinsam mit den beiden Nachbarbauten einen Schwerpunkt im Ortsbild kurz vor dem Straßenknick.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |