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Große Hofreite mit giebelständigem Wohnhaus, zweiläufiger Freitreppe, reicher Fachwerkornamentik. Qualitätvoller Bau, 1. Drittel 18. Jh. Im hinteren Hofbereich Scheunenneubau unter Verwendung alter Bauteile. Der Bau bildet den Schwerpunkt einer Gruppe relativ gleichartiger, baugeschichtlich bedeutender Höfe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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