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Intakt erhaltene Hofreite mit zurückliegender großer Scheune, diese wohl 19. Jh. Das Wohnhaus zur Straße hin giebelständig in breiten gedrungenen Proportionen, mit starken Geschoßübersetzungen und ursprünglicher Fensterteilung; völlig holzverschindelt. Die Proportionen des Baues lassen jedoch auf sehr frühes Fachwerk, noch des 17. Jhs. schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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