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Große, unregelmäßige Hofreite, die Wirtschafts- und Stallgebäude 19. Jh., das Wohnhaus asbestzementverschindelt mit gründerzeitlichem Schutzdach; Geschoßüberstände. Die ursprüngliche Fensteranordnung und die Kubatur lassen einen interessanten Schmuckfachwerkbau aus der Zeit um 1730 erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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