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U-förmige Hofanlage mit großer Fachwerkscheune aus der Zeit um 1800. Die Stallgebäude z. T. später, das Wohnhaus, an der Straßenecke liegend, von ortsbildprägender Bedeutung. Stattliches, gerade ausgerichtetes Fachwerk von ca. 1780 mit liegendem Stuhl und quadratisch ornamentiertem Giebeldreieck, verschalter Balkenlage und umlaufendem Karnies.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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