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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus, Teil einer Hofreite mit späterem Anbau, der die alte Eingangssituation des Hofes verdeckt. Der Giebel wirkt jedoch sehr stark zur Straße hin in breiten, gedrückten Proportionen der Zeit um 1720. Im Obergeschoß geschweifte Halsriegel und starke Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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