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Große Hofreite mit intakt erhaltener Scheune als hinterem Hofabschluß. Stallgebäude 20. Jh., die Scheune frühes 19. Jh. Das Wohnhaus in den voluminösen Proportionen der Zeit um 1810 wirkt zur Straße hin als Auftakt des historischen Ortsbildes. Spätbarocke Formen im Giebel mit liegendem Dachstuhl, geometrische Füllungen und verschalter Balkenlage. Alte Eingangssituation erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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