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Der Vorgängerbau wurde wegen Baufälligkeit zu Beginn des 18. Jahrhunderts abgebrochen und ein neuer Kirchenbau errichtet. Inschriftlich im Jahr 1724 erbaut, nach anderen Quellen 1726 eingeweiht. Renovierungen 1814 und 1983.
Schlichter Saalbau mit Stichbogenfenstern, Krüppelwalmdach und polygonalem Haubendachreiter. Barockkanzel mit vergoldetem Pelikan mit Jungen auf dem Schalldeckel, zweiseitige Empore.
Die Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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