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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Freistehendes Fachwerkwohnhaus in merkwürdigen Mischformen; breite Holzpfosten mit Inschrift "HB" und Mainzer Rad, im oberen Bereich mit Datum "1525 HARTMAN B E R". Im Fachwerk Einzelheiten, die auf eine Entstehung im 16. Jh. deuten. Große, nach oben geschwungene Eckstreben, in der Schwelle verwitterte Inschriftreste, im Giebel doppelte Profilierung mit Firstsäule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |