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Zweigeschossiges Fachwerkhaus. Im Erdgeschoss massiv erneuert mit störenden Ladeneinbauten. Im Obergeschoss ursprüngliche Fensterteilung erhalten. Zweimal gekoppelte jeweils Dreiergruppe, im Giebel Doppelfenster. Das Fachwerk im Obergeschoss und im Giebel gut erhalten. Das Haus besitzt eine wichtige platzbildende Funktion neben dem Eckhaus zur Mühlstraße hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |